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Garantie vs. Gewährleistung: der Unterschied einfach erklärt

Garantie und Gewährleistung klingen ähnlich, meinen aber zwei verschiedene Rechte. Wir erklären, was dich wann schützt – und warum der Kaufbeleg für beide entscheidend ist.

4 Min. Lesezeit

Ein Gerät geht kaputt, kurz nach dem Kauf. Wer jetzt reklamiert, stösst schnell auf zwei Begriffe: Garantie und Gewährleistung. Beide geben dir Ansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller – aber sie entstehen aus völlig unterschiedlichen Quellen und gelten unterschiedlich lange.

Gewährleistung: dein gesetzliches Recht

Die Gewährleistung ist im Gesetz verankert (in der Schweiz im Obligationenrecht, Art. 197 ff.). Sie gilt immer automatisch, egal was im Vertrag steht. Kernaussagen:

  • Sie gilt für Mängel, die schon bei der Lieferung bestanden – auch wenn sie erst später auffallen.
  • Einen entdeckten Mangel musst du dem Verkäufer unverzüglich melden (Art. 201 OR) – sonst riskierst du den Verlust deiner Ansprüche.
  • Die Ansprüche verjähren bei beweglichen Sachen 2 Jahre ab Lieferung (Art. 197 OR); bei gebrauchten Sachen darf die Frist schriftlich auf 1 Jahr verkürzt werden.
  • Sie richtet sich gegen den Verkäufer, also das Geschäft, bei dem du gekauft hast.
  • Der Verkäufer kann dich verlangen lassen, dass du zeigst, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war – je älter das Gerät, desto eher liegt die Beweislast bei dir.

Ansprüche aus der Gewährleistung: Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufs), Minderung (Preisnachlass) oder Ersatzlieferung bei Ersatzfähigkeit.

Garantie: die freiwillige Zusage

Die Garantie ist kein Gesetz, sondern eine freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Händlers. Sie steht in den Garantiebedingungen, die dem Produkt beigelegt oder online veröffentlicht sind. Typisch:

  • Sie gilt ab Kaufdatum (manche Hersteller ab Herstellungsdatum).
  • Sie dauert je nach Hersteller oft 1, 2, 5 oder sogar 10 Jahre.
  • Sie verspricht meist Reparatur oder Ersatz, wenn das Gerät innerhalb der Frist defekt ist – ohne, dass du beweisen musst, dass der Fehler schon beim Kauf bestand.
  • Sie richtet sich gegen den Hersteller (bzw. den Garantiegeber).

Wichtig: Eine Garantie ersetzt die Gewährleistung nicht. Beide können parallel gelten – du darfst den günstigeren Weg wählen.

Der Unterschied auf einen Blick

  • Rechtsgrund: Garantie = freiwillige Zusage · Gewährleistung = Gesetz
  • Ansprechpartner: Garantie = Hersteller · Gewährleistung = Verkäufer
  • Dauer: Garantie = wie zugesichert · Gewährleistung = in der Regel 2 Jahre
  • Beweislast: Garantie = meist unkritisch · Gewährleistung = Mangel muss beim Kauf bestanden haben

Warum der Kaufbeleg für beides entscheidend ist

Ohne Nachweis des Kaufdatums fängt jedes Gespräch bei null an. Der Kaufbeleg beweist, wann und wo du gekauft hast – und damit, welche Frist noch läuft. Bewahre ihn deshalb so auf, dass du ihn auch in zwei Jahren sofort findest. Genau dafür gibt es Quivio: Beleg fotografieren, Produkt erfassen, Fristen und Erinnerungen laufen automatisch.

Tipp: Speichere auch die Seriennummer. Bei Garantiefällen verlangen viele Hersteller diese direkt – und mit Seriennummer und Kaufdatum im selben Datensatz ist deine Reklamation in Minuten statt Stunden erledigt.

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtsquellen und Fristen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Fachperson oder die zuständige Behörde. Quivio übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

Belege und Garantien an einem Ort behalten

Mit Quivio fotografierst du Belege ab, behältst alle Garantien im Blick und wirst vor dem Ablauf automatisch erinnert.

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